Kinder- und Jugendhospiz Bethel

 
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Foto: zettberlin / photocase.com

Hilfe durch Bußgelder

Bethel, das sind offene Orte der Gemeinschaft, in denen betreute und betreuende Menschen leben und arbeiten. Bußgeldzuweisungen tragen dazu bei, dass dies überhaupt möglich ist. Seit vielen Jahren können sich Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte darauf verlassen:

  • Bußgelder kommen zu 100% den hilfebedürftigen Menschen zugute
  • Über Eingang oder Ausbleiben der Zahlungen werden Sie zeitnah informiert
  • Die Gelder werden separat von den Spenden verbucht
  • Für Bußgelder werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt
  • Über die Verwendung der Bußgelder berichten wir Ihnen jährlich

Sofern Sie keine andere Verwendung wünschen, setzen wir die eingehenden Bußgelder für das Kinder- und Jugendhospiz Bethel ein. 

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind in den Listen der für Bußgelder empfangsberechtigten Einrichtungen geführt. Selbstverständlich stellen wir für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus.


Ihre Ansprechpartnerin für Bußgelder:

Waltraud Senfft
Tel.: 0521 144-5117
waltraud.senfft<at>bethel.de

v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Dankort – Abteilung Spenden
Quellenhofweg 25
33617 Bielefeld
 

Kontoverbindung für Bußgelder:          

Stiftung Bethel
Verwendungszweck: Aktenzeichen, Name, Ort

DE44 4786 0125 3519 3130 02
Volksbank Bielefeld-Gütersloh

 

 

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