Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt vom 02.03.2009, Steuernummer 349/5995/0015 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung, zuletzt vom 02.03.2009.
„Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln:
1. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
2. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
3. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
4. Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
5. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V.
Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.
Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000 Euro im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat.
6. Spätestens bis zum 30.09. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält:
7. Wir verpflichten uns, den den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden.”
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 29.04.2004